Vorschriften zu Abreißseilen

Halteröse für Abreißseil

Die Vorschriften zur Befestigung von Abreißseilen an Anhängern und Zugfahrzeugen (bestenfalls mittels Halterösen) sind regelmäßig Thema. Die Vorschriften sind EU-weit nicht einheitlich geregelt. Die einzelnen länderspezifischen Vorschriften und Auslegungen sind teilweise recht unterschiedlich.

Die gängigsten Regeln haben wir auf unserer Abreißseilseite übersichtlich zusammengefasst. Wichtig ist dabei, dass in den meisten Nachbarländern Deutschlands ein „lasso-mäßiges“ Überwerfen des Abreißseils über die Kugelkupplung nicht zulässig ist – wie übrigens auch in Deutschland, wenn eine entsprechende Halteröse am Zugfahrzeug vorhanden ist.

Spezifische Regelungen zu Halterösen

Bei den nachrüstbaren Halterösen stellen wir unser Sortiment aktuell komplett auf Ösen mit durchgängigem Befestigungsring um. Bisher gab es auch eine Variante, die das übergeworfene Seil per doppelter Führungslasche sicherte. Diese Variante ist allerdings in einigen Kantonen der Schweiz nicht ausreichend. Konkret liegt uns ein Rundschreiben des Strassenverkehrsamtes des Kanton Graubünden vor, in dem diese Ösen explizit als „nicht zulässig“ bezeichnet wird. Um in allen europäischen Ländern, deren Vorschriften uns bekannt sind, auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir daher beim Nachrüsten der Halterösen auf unsere Nummer 035036 zu setzen – damit gibt es im Nachhinein keine bösen Überraschungen!

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